13.10.2008 00:06 Alter: 2 Jahre

Umstrittenes Terrorverfahren eingestellt

Rubrik: 129a

 

Kein Tatverdacht gegen Jugendliche aus Bad Oldesloe

<address class="author">Andreas Förster</address>

BERLIN. Nach knapp zweieinhalb Jahren Ermittlungsdauer ist das umstrittene Verfahren gegen eine angeblich elfköpfige Terrorgruppe aus Bad Oldesloe eingestellt worden. Gegen die zehn Männer und eine Frau, von denen einige auch in Hamburg und Berlin leben, bestehe kein hinreichender Tatverdacht, heißt es in einer jetzt zugestellten Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Flensburg.

Die Karlsruher Bundesanwaltschaft hatte im Frühjahr 2006 Ermittlungen nach dem Terror-Paragrafen 129 a aufgenommen. Anlass war der Brandanschlag auf sechs Fahrzeuge einer Firma für Schweißtechnik in Bad Oldesloe. Zu den ersten Beschuldigten gehörte ein Pärchen aus der schleswig-holsteinischen Kreisstadt, das sich verdächtig gemacht hatte, weil es in der Tatnacht mehrmals miteinander telefonierte.

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurde der Kreis der Beschuldigten auf elf Personen erweitert. Alle stammen aus dem linken Spektrum, einige von ihnen sind in der so genannten Antifa-Bewegung aktiv. Gegen keinen der Beschuldigten gab es jedoch konkrete Indizien für eine Beteiligung an dem Anschlag. Sie wurden nur deshalb zu Beschuldigten erklärt, weil sie sich untereinander kannten (die Berliner Zeitung berichtete).

Zweijährige Ermittlungen

Nach fast zweijährigen ergebnislosen Ermittlungen ließ die Bundesanwaltschaft Anfang 2008 den Terrorvorwurf fallen und gab das Verfahren an die Staatsanwaltschaft in Flensburg ab. Im vergangenen Juni erklärte das Landgericht in Flensburg die ein Jahr zuvor erfolgten Durchsuchungen bei den Beschuldigten für rechtswidrig, weil ein Anfangsverdacht "von vornherein nicht gegeben war". Jetzt hat die Staatsanwaltschaft in Flensburg, die wegen der möglichen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt hatte, das Verfahren endgültig eingestellt.

Zusammen mit dem Einstellungsbescheid sind bei den Anwälten der Betroffenen jetzt auch die insgesamt 52 Leitz-Ordner umfassenden Ermittlungsakten eingegangen. Bislang hatten die Anwälte nur in einen Bruchteil der Akten Einsicht nehmen können. Der Inhalt der Ordner könnte Grundlage möglicher Schadenersatzklagen sein, denn gegen die elf Beschuldigten wurden sämtliche Ermittlungsmaßnahmen eingesetzt, die der Terror-Paragraf 129 a erlaubt: Wohnraum- und Telefonüberwachung, Postkontrolle, Durchsuchungen und Personenortung mit Peilsendern. Gegen die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen ist noch eine Reihe von Beschwerden vor Gerichten anhängig. Einige der Betroffenen mussten zudem wegen der Ermittlungen berufliche Nachteile in Kauf nehmen.

Der Kieler Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen Betroffenen vertritt, nannte die Einstellung der Ermittlungen "längst überfällig". Aus seiner Sicht seien massivste Grundrechtseingriffe durchgesetzt worden, obwohl es von Beginn an keinen hinreichenden Tatverdacht gegen auch nur einen Beschuldigten gegeben habe. Sein Berliner Kollege Daniel Wölky nannte das Verfahren "politische Repression par excellence". So etwas sei eines Rechtsstaats unwürdig.

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Terrorparagraf 129a

Der Paragraf 129a stellt die "Bildung terroristischer Gruppen" unter Strafe. Solche Gruppen sind so definiert, dass ihr Zweck oder ihre Tätigkeit auf die Begehung von Mord, Totschlag, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen gerichtet ist.

Der Straftatenkatalog des Paragrafen 129a umfasst auch Delikte wie schwere Körperverletzung und schwere Brandstiftung, sofern sie dazu bestimmt sind, die "politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen".


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